Förderung

Die Fördermöglichkeiten von popNRW stehen nur Bands und Musiker*innen offen, die in der Vergangenheit für den popNRW-Preis nominiert wurden.

Tourförderung

Bands und Musiker*innen, die in den letzten drei Jahren für den popNRW-Preis in den Kategorien „Newcomer“ oder „Outstanding Artist“ nominiert wurden, können die popNRW-Tourförderung beantragen.

Förderfähig sind nationale und internationale Tourvorhaben, mit derer Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung und beträgt maximal 1.500 €.

Es gibt keine feste Antragsfrist. Anträge können fortlaufend und formlos eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“.

Alle Details zur Antragsstellung können dem Infosheet und den FAQs unten auf dieser Seite entnommen werden.
Für das Förderjahr 2027 können derzeit noch keine Anträge eingereicht werden.

Export & Showcase

popNRW unterstützt Bands und Musiker*innen aus NRW bei ihrem Weg in den nationalen und internationalen Musikmarkt. Ein wichtiger Bestandteil ist die Zusammenarbeit mit ausgewählten Showcase-Festivals. Langjährige Kooperationen bestehen mit dem Reeperbahn-Festival, dem Waves Vieanna (Wien) und dem The Great Escape Festival (Brighton, UK), bei denen popNRW Acts vorschlagen kann.

Darüber hinaus sind auch punktuelle Kooperationen mit weiteren nationalen und internationalen (Showcase-)Festivals möglich, wenn sie einen sinnvollen nächsten Karriereschritt für einen Act darstellen.

In der Vergangenheit kooperierte popNRW unter anderem mit Festivals wie c/o pop, Bochum Total, Orange Blossom Special, KIMIKO Festival, New Fall Festival oder KOSMOS Festival sowie mit internationalen Showcase-Festivals wie MENT Ljubljana (Slowenien) oder der Strasbourg Music Week (Frankreich) und präsentierte dort Acts aus Nordrhein-Westfalen.

Ihr interessiert euch für Showcase-Festivals, seid „export-ready“ und plant den nächsten Karriereschritt? Dann schreibt uns eine Mail mit euren geplanten Vorhaben sowie den Festivals und Märkten, für die ihr euch interessiert.

FAQs

Tourförderung

Antragsberechtigt sind Bands und Musiker*innen, die in den letzten drei Jahren für den popNRW-Preis in den Kategorien „Newcomer“ oder „Outstanding Artist“ nominiert wurden. Der Antrag kann vom Act selbst oder von einer beauftragten Person (z. B. Management) gestellt werden.

Es gibt kein Antragsformular. Die benötigten Unterlagen (Motivationsschreiben, Finanzplan und Tourdaten) können formlos als PDF per Mail an foerderung@popnrw.de eingereicht werden.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden und in jedem Fall vor Beginn des Vorhabens eingehen. Da die Fördermittel begrenzt sind und nach dem Prinzip „First come, first served“ vergeben werden, empfehlen wir eine Antragstellung mehrere Wochen vor Tourbeginn.

In der Regel erhältst du innerhalb von etwa zwei bis drei Wochen eine Rückmeldung.


Ja, das ist möglich. Zu beachten ist jedoch, dass popNRW nicht dieselben Ausgaben als förderfähig anerkennt wie die Initiative Musik. Beispielsweise sind Eigenhonorare und Verpflegungskosten bei popNRW nicht förderfähig. Dies muss bei der Erstellung des Kostenplans berücksichtigt werden.

Vor Antragseingang darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Das heißt, dass für die beantragten Ausgaben noch keine verbindlichen Buchungen oder Zahlungen getätigt worden sein dürfen (z. B. Hotelbuchungen). Sobald der Antrag per Mail eingereicht wurde, dürfen Ausgaben getätigt werden. Tourbestätigungen zählen ausdrücklich nicht als Vorhabensbeginn.

Förderfähig sind:

  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten
  • Techniker:innen-Honorare
  • Technik-Leihe
  • Promo-Kosten (z. B. Social-Media-Anzeigen, Plakate, Druckkosten)
  • Gastmusiker:innen-Honorare
  • Agenturkosten (Booking, Management – max. 20 % der Einnahmen

Nicht förderfähig sind:

  • Eigenhonorare
  • Spesen (Verpflegung, Essen, Trinken etc.)
  • eigener Support-Act

Die Differenz zwischen den kalkulierten Ausgaben und den erwarteten Einnahmen bildet den Fehlbetrag. Nur wenn ein Fehlbetrag vorhanden ist, kann popNRW das Vorhaben unterstützen – maximal mit einer Fördersumme von 1.500 €.

Ja. Nach Abschluss der Tour ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dazu gehören eine Kostenaufstellung, alle entsprechenden Belege sowie ein Nachweis über die Einbindung der Förderlogos.

Der Förderbetrag wird nach Abschluss der Tour auf Rechnung ausgezahlt. Die*derAntragsteller*in muss daher zunächst in Vorleistung gehen.

Nein. Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wurde.

Export & Showcase

Ein Auftritt auf einem Showcase-Festival ist mehr als ein „ganz normaler“ Festival-Gig. Showcase-Festivals richten sich gezielt an ein Branchenpublikum und präsentieren Booker*innen, Managements, Labels, Agenturen etc. junge, vielversprechende Artists.

Viele Showcase-Festivals haben offene Bewerbungsphasen. Es lohnt sich, dort auf dem offiziellen Weg eine Bewerbung einzureichen. Gleichzeitig kannst du dich bei popNRW melden und darlegen, warum du auf einem bestimmten Showcase spielen möchtest. Bei Festivals, mit denen popNRW eine langjährige Zusammenarbeit pflegt (z. B. Reeperbahn Festival, Waves Vienna, The Great Escape), kann popNRW Acts vorschlagen. Die endgültige Entscheidung über das Booking liegt immer beim jeweiligen Festival.

Jedes Booking-Team und jeder Markt hat eigene Eigenheiten und Vorlieben. popNRW achtet bei der Auswahl der Vorschläge darauf, dass ein Act „export-ready“ ist. Neben der musikalischen Qualität bedeutet das auch, dass der Act professionell genug aufgestellt ist, um ein Showcase als Karrieresprungbrett zu nutzen.

Dazu gehören zum Beispiel Fragen wie:

  • Gibt es eine professionelle Infrastruktur (z. B. Management oder Booking)?
  • Hat der Act eine klare Vorstellung davon, welche Ziele er mit dem Showcase verfolgt?
  • Passt der Act zum jeweiligen Markt?

Ein anstehender Release o. Ä. kann darüber hinaus ein gutes Argument gegenüber dem Booking-Team sein.

Die Förderung im Bereich Export & Showcase besteht in erster Linie in der Organisation eigener Showcase-Veranstaltungen im Rahmen von Festivalprogrammen, der Vernetzung mit internationalen Showcase-Festivals sowie der Vermittlung von Auftrittsmöglichkeiten. Je nach Festival und der dort gezahlten Gage sind in Einzelfällen auch Zuschüsse zu Reisekosten oder Aufwandsentschädigungen möglich.