Ausschreibung Produktionsförderung der Stadt Köln und „Cologne Music Export“

Bis zum 19.01.2025 können sich Kölner Musikerinnen, Produzentinnen, Labels, etc. zur anteiligen Förderung ihrer Vorhaben in 2025 beim Amt für Popkultur der Stadt Köln bewerben.
Wichtig ist bei Produktionen der künstlerisch-kulturelle Aspekt, also die Begründung des Förderbedarfs aus inhaltlichen Entscheidungen heraus (z.B. „wollen Gastmusikerin XYZ für die Songs des Albums einladen“ oder „wollten schon immer mit Produzent X / in Studio Y aufnehmen“ etc.). Bei der Produktionsförderung geht es um die Entstehung physischer Tonträger. Digitalveröffentlichungen oder reine Promotion-Maßnahmen können nicht gefördert werden. Ebenfalls nicht gefördert werden können Releases auf Major Labels oder Vorhaben, für die kein Kölnbezug gegeben ist. Über die Förderungen von Produktionen für 2025 wird voraussichtlich Ende März 2025 entschieden.
Für den „Cologne Music Export“ gilt keine Schlussfrist, die Förderungen werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben und können fortlaufend ab sofort und auch in 2025 beantragt werden.

Alle Infos finden sich auf der Website unter dem Menüpunkt „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten & Cologne Music Export – Jetzt für 2025 bewerben!“. Bitte auch das dort erwähnte Merkblatt unbedingt beachten!
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/popkultur