COVID-19 – Infos für Künstler*innen
Informationen und Anlaufsstellen für Künstler*innen und Kultureinrichtungen
Wir haben Euch hier Links zusammengestellt unter denen Ihr aktuelle Informationen, konkrete Empfehlungen und Antworten auf Eure Fragen findet.
OPEN AIR, ABER SICHER! (29.04.2021)
Die Stadt Köln schaut nach vorne und startet die Förderung eines Open-Air-Angebots für Kulturschaffende. Eine Chance, dem Publikum mit guten Hygienekonzepten Kunst und Kultur auch in der Pandemie anzubieten. Ein Projekt zum Nachmachen für die gesamte Kulturszene und für die Kölner Szene natürlich auch zum Mitmachen. https://www.stadt-koeln.de/…/mitteilungen/23290/index.html
+ AKTUELL ++ Stipendienprogramm 2021
Stipendienprogramm vom Kulturministerium NRW (April 2021):
Das NRW-Kulturministerium setzt sein Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler fort. Mit 90 Millionen Euro unterstützt Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sie dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen und ihr künstlerisches Potential wieder zu entfalten. Das Stipendienprogramm ist teil des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“.Das Online-Antragsformular ist ab sofort verfügbar: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/auf-gehts.
Das Stipendienprogramm wurde zuletzt im August 2020 aufgesetzt und konnte vielen freischaffenden Künstler*innen unter die Arme greifen. Informationsbrief bezüglich häufigen Fragen von Rainer Bode (NRW Kulturrat) hierzu :
a) Bekanntlich ist das Formular seit Montag (10.08.2020) nachmittag online geschaltet. Das Formular und die Infos findet man hier: https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm
Bitte lesen Sie, lest ihr, die FAQ´s durch, bevor der Antrag ausgefüllt und losgeschickt wird. Auch die jeweiligen Unterlagen wie Steuernummer u.a. parat halten. Nach meiner Schätzung sind bis heute abend ca. 3.000 bis 3.500 Anträge auf dem Weg. Die Bearbeitung geht zum Teil sehr zügig und etliche haben schon den Bewilligungsbescheid bekommen. Das wird von Bezirksregierung zu Bezirksregierung unterschiedlich sein. Also ist Beeilung angesagt, um nicht wie im März bei der MKW Soforthilfe zu spät zu kommen. Und bitte eure Mitglieder, euch bekannten und verwandten Künstler*innen und jedem/jeder in Frage kommenden Personen darüber informieren. Das kann nur über Schnellballsystem gut funktionieren. Danke schon mal.
b) Steuerfrage: Das Stipendium ist einkommersteuerpflichtig. Steht auch im Formular. Einige meinten, das Stipendien generell steuerfrei sind. Da sind aber bestimmte Bedingungen dran gebunden. Wer möchte, wer will, kann sich ins Einkommersteuerrecht vertiefen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Dann hätte auch die Ausschreibung, anders, aber auch komplizierter und eingeschränkter sein müssen und deswegen müssen alle Antragsteller*innen damit leben. Mehr dazu mündlich.
Da es sich um einen direkten Zuschuss handelt, ist das Stipendium umsatzsteuerfrei.
c) Lebenshaltungskosten: Da heißt es in den FAQ´s: „Die Stipendien dienen nicht der Absicherung des Lebensunterhalts. Sie verfolgen einen darüberhinausgehenden Zweck.“ Da steht nicht, das man die nicht dafür verwenden kann. In der Zeit bis Ende des Jahres soll das Projekt formuliert werden, das dann im Sachbericht Mitte des nächsten Jahres auftaucht. Wie auch immer? Es werden keine finanziellen Nachweise über das Stipendium verlangt. Steht ausdrücklich drin. Mehr dazu wirklich nur mündlich!
d) Andere Fondsanträge: Unter 4.4. im Antrag heißt es: „Ich versichere, dass ich für das nachstehend beschriebene Vorhaben keine Förderung aus dem Bundesprogramm „Neustart Kultur”, von einer kommunalen oder anderen Stelle (z.B. einer Stiftung) oder aus (anderen) Landesmitteln erhalten oder beantragt habe.“ Das kann ein Problem sein. Ich weiß vom Kunstfonds und vom Musikfonds, das die auch Stipendien ausschreiben. Ein Tipp für den Musikfonds: Erst den NRW Antrag stellen und bewilligen lassen und dann den Musikfonds, aber mit dem Beginn ab 1.1.2021. Beim Kunstfondes selber noch mal erkundigen.
e) Haupterwerbsklausel beim Künstlerstipendium NRW: (Danke Gerrit W).
„Also: Die Klausel soll nur ausschließen, dass jemand sich trotz festem Job und sicherem Einkommen bewirbt. Wer neben der Kunst einen Minijob hat kann sich bewerben. Wer freiberuflich nichtkünstlerisch arbeitet, weil er idR von der Kunst allein nicht leben kann, kann sich bewerben, sofern er coronabedingte Verluste hat. Ich habe kommuniziert, dass Unsicherheit herrscht und viele aufgrund der jetzigen Formulierung von einem Antrag zurückschrecken. Soweit ich das verstanden habe sieht man das Problem und denkt über Anpassungen nach.
f) Weitere Infos auch hier: https://www.kulturrat-nrw.de/
Soforthilfe und Überbrückungshilfe 2020/21:
Alle Informationen zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung sind hier zu finden. Das meint die Überbrückungshilfen I- III, die Neustart-Hilfe sowie die November und Dezemberhilfe: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Kulturgipfel: Landesregierung stellt 185 Millionen Euro für die Kultur zur Bewältigung der Corona-Krise bereit
1. Juli 2020
Lebendige und vielfältige Kulturlandschaft sichern, kreative Potenziale freisetzen: NRW-Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ umfasst Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler und Stärkungsfonds für Kultureinrichtungen
Bei einem virtuellen Kulturgipfel in der Staatskanzlei haben Ministerpräsident Armin Laschet und Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kultursparten, Verbänden und Institutionen über die Lage der Kultur in Corona-Zeiten sowie Perspektiven für die Zukunft der Kultur in Nordrhein-Westfalen nach der Pandemie beraten.
Das NRW-Wirtschaftministerium stellt ein neues Hilfsprogramm vor (Pressemeldung 25.06.)
Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium stellt ein neues Hilfsprogramm für Soloselbständige und kleine Unternehmen bereit, aus dem auch Lebenshaltungskosten bis zu 1.000 Euro bestritten werden dürfen.Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart gab heute bekannt: Die Soforthilfe des Landes NRW für die nach wie vor von erheblichen Umsatzeinbrüchen betroffenen kleinen und mittleren Betrieben wird durch eine Überbrückungshilfe des Bundes ergänzt. Bei dieser handelt es sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen.
Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften. [Das gilt auch für freischaffende Musikerinnen und Musiker.]
Insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe überwiesen. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart gab heute einen Überblick: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/426000-kleinstunternehmen-erhielten-finanzielle-unterstuetzung-durch-die-nrw.
NRW-Wirtschaftsminister und NRW-Kulturministerin verbessern bzw. klären Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler (12.05.) :
NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen zu den Hilfen für Soloselbständige geäußert. Andreas Pinkwart stellte klar, dass diejenigen, die im März oder April einen Förderantrag an die „NRW Soforthilfe 2020“ gestellt haben, aus dem Förderbetrag bis zu 2.000 Euro für den Lebensunterhalt verwenden dürfen. Diese Summe muss nicht an die Landeskasse zurückgezahlt werden. Der Betrag gilt für März und April zusammen. Damit ist eine Unsicherheit bezüglich der Verwendung der Soforthilfe geklärt, die zu sehr vielen Anfragen an Bezirksregierungen, Industrie- und Handelskammern und die Kulturverbände geführt hat.
Isabel Pfeiffer-Poensgen kündigte an, dass der Etat für das Kultur-Soforthilfeprogramm für Künstlerinnen und Künstler auf 32 Millionen aufgestockt wird. Also neue 27 Millionen für die noch offenen 13.000 Anträge, die bei den Bezirksregierungen liegen. Unabhängig von vorgelegten Honorarausfällen werden pro Antrag 2.000 Euro ausgezahlt. Dies gilt auch rückwirkend für die 3.000 bereits bewilligten Anträge.
NRW-Soforthilfe 2020 – Bundeszuschuss in NRW (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, 27.03.2020):
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige können jetzt in einem einfachen digitalen Verfahren Zuschüsse zwischen 9.000 und 25.000 Euro beantragen. Der Antrag ist einfach gehalten und man muss KEINE Ausfälle belegen. Natürlich sollte dennoch alles rückwirkend überprüfbar sein.
Mehr Informationen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Zum Antragsformular:
soforthilfe-corona.nrw.de
Soforthilfemaßnahme für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, 20.03.2020):
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Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.
Mehr Informationen und zum Antragsformular: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen im Gespräch mit WDR 3 über die NRW-Programme. (Beitrag vom 4.4.2020).
Grundsicherung (Hartz IV)
Bei Anträgen von Künstlern und Solo-Selbstständige soll die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Die »Grundsicherung« beträgt 432 Euro zuzüglich Mietkosten.
Hier geht es zum vereinfachten Antrag
weitere Tipps:
Sofortmaßnahmen (zusammengestellt von Musikland Niedersachsen) für Künstler*innen und Kultureinrichtungen (Veranstaltungs-und damit verbundenen Einkommensausfällen, Tipps zu digitalen Unterrichts-Tools, Tipps für Spielstättenbetreiber, Fragen zu beantragten Fördermitteln, Fragen zu direkter finanzieller Unterstützung, etc.). https://musikland-niedersachsen.de/corona/faq/#foerderung
Umfrage des Deutschen Musikrates zu den Auswirkungen des COVID-19 Virus auf den Musikbereich. Zur Umfrage (bis 31.03.).
Empfehlungen des Deutschen Kulturrates:
Was können selbständige Künstlerinnen und Künstler direkt tun?
- Selbständige in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit.
- Sollten Sie sich in einer akuten Notlage befinden, ist das örtliche Sozialamt bzw. die örtliche Stelle der Bundesagentur für Arbeit für Sie der richtige Ansprechpartner. Warten Sie nicht auf den Notfallfonds auf Bundesebene, sondern wenden Sie sich an die zuständigen Stellen vor Ort.
- Dokumentieren Sie Ihre Einnahmeausfälle.
Was können Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft direkt tun?
- Der Zugang zu Kurzarbeitergeld wurde deutlich erleichtert. Informieren Sie sich von den Möglichkeiten, Kurzarbeitergeld zu beantragen und nutzen Sie die Möglichkeiten.
- Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerschulden bzw. zur Absenkung von Steuervorauszahlungen.
Was können geförderte Vereine oder Projekte direkt tun?
- Sprechen Sie mit Ihrem Zuwendungsgeber, wenn sich derzeit Projekte nicht realisieren lassen. Schildern Sie die Situation und versuchen Sie gemeinsam Lösungen zu finden, in dem Fördermittel übertragen werden, Projekte verändert werden und weiteres mehr.
Was kann jeder oder jede direkt tun?
- Überlegen Sie, ob Sie gekaufte Eintrittskarten für Veranstaltungen, Aufführungen oder Lesungen zurückgeben. Verschiedene Veranstalter werben dafür, dass Eintrittskarten gespendet werden, um das Überleben zu sichern.
- Nutzen Sie die online-Angebote von Buchhandlungen und Verlagen, um Bücher oder Musikalien zu kaufen.
Coronahilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-hilfen-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleinunternehmer-84233709
Corona FAQ für Solo-Selbstständige. Infos (ver.di)
Die Clubvereinigung Livekomm hat einen Krisenstab zur Corona-Krise eingerichtet. Hier sind die Handlungsempfehlungen für Clubs, die in der Krise am Rand der Insolvenz stehen. https://www.livemusikkommission.de/erste-handlungsempfehlungen-zur-abwehr-der-club-insolvenz/ .
Pressemitteilungen und offizielle Informationsquellen:
Aktuelle Meldungen von der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-1725960
WDR 3 Beitrag (7.04.), Kritik an den Hilfsprogrammen für Künstler: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr3/wdr3-mosaik/audio-kritik-an-den-hilfsprogrammen-fuer-kuenstler-100.html
Meldung zum Sofort-Hilfe Programm der Bundesregierung; https://www.bmwi.de//Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html
Monika Grütters zu Hilfen für Kulturschaffende (Deutschlandfunk Kultur):
Beitrag vom 24.03.
Pressemitteilung der Kulturstaatsministerin Monika Grütters:Coronavirus – Kulturstaatsministerin verspricht Kultureinrichtungen und Künstlern Unterstützung (Bundesregierung 11.03.2020)
Pressemitteilung der Kulturministerin des Landes NRW, Isabel Pfeiffer-Poensgen (13.03) : https://www.mkw.nrw/presse/Unterstuetzung_Wissenschaft_Kultur