Künstler*innenförderung

Bis zum 14. März können wieder Anträge für die Künstler*innenförderung bei der Initiative Musik, der Musikförderinstitution auf Bundesebene eingereicht werden.

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen.

Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial.

Anpassung der Förderbedingungen

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden erhöhten Förderbedarf der Musikschaffenden hat sich die Initiative Musik zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entschlossen, Anpassungen für das Programm der Künstler*innenförderung vorzunehmen.

Folgende Rahmenbedingungen gelten für die 53. Förderrunde:
– Der Förderanteil wird von ursprünglich 40 % auf 75 % der Gesamtkosten angehoben.
– Der Eigenanteil, den die Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, beträgt 25 % der Gesamtkosten.
– Die mögliche Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 7.500 Euro bis maximal 30.000 Euro.
– Pro Partnerunternehmen können im Kalenderjahr 2021 insgesamt maximal Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro bewilligt werden.
– Die Werkkreation und Vorproduktion gelten weiterhin als förderfähig.
– Neben Künstler*innen sind auch weiterhin Autor*innen der Musikwirtschaft (Songwriter*innen/Liedtexter*innen, Komponist*innen) antragsberechtigt.

Antragstellung

Anträge können ab dem 01.03.2021 ausschließlich online gestellt werden.
Abgabeschluss ist der 14.03.2021, 23:59 Uhr.

>>> Zum neuen Antragssystem Künstler*innenförderung

>>> „Schritt für Schritt“-Anleitung zum neuen Antragssystem