Stadt Köln fördert Produktionen – Frist 31.01.23

+++ Kölner Bands und Künstler*innen aufgepasst! +++:

Bis zum 31.01.2023 können sich Kölner Musiker*innen, Produzent*innen, Labels, etc. für die „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ beim Kulturamt der Stadt Köln bewerben.

Wichtig ist bei Produktionen der künstlerisch-kulturelle Aspekt, also die Begründung des Förderbedarfs aus inhaltlichen Entscheidungen heraus (z.B. „wollen Gastmusikerin XYZ für die Songs des Albums einladen“ oder „wollten schon immer mit Produzent X / in Studio Y aufnehmen“ etc.). Bei der Produktionsförderung geht es um die Entstehung physischer Tonträger. Digitalveröffentlichungen oder reine Promotion-Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Musiker*innen sowie sonstigen Akteur*innen der Popkultur aus Köln, die in 2023 Vorhaben im Ausland planen, können sich außerdem für den „Cologne Music Export“ bewerben. Diese Förderungen werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben und können fortlaufend in 2023 beantragt werden.

Alle Infos finden sich auf der Website unter dem Menüpunkt „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten & Cologne Music Export“. Bitte auch das dort erwähnte Merkblatt unbedingt beachten!

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/popkultur