Förderung für junge Musikunternehmen

Heute, am 4.08. startet die Antragsphase für 2 neue Fördermodule von popNRW.

Das Förderprogramm popNRW möchte neue Wege zur Stärkung des Musikstandorts NRW aufzeigen und die Infrastrukturentwicklung unterstützen. Hierfür wurden zwei neue Förder-Module ins Leben gerufen, die sich explizit an junge Musik-Businesses richten, die mit Künstler*innen aus NRW zusammenarbeiten.

Trotz oder bedingt durch den Weggang vieler Firmen (Agenturen, Managements, Label und Verlage), haben sich inzwischen einige junge Initiativen und Start-Up Unternehmen im Musikbusiness-Bereich gegründet. Junge Booking-Kollektive, Indie-Labels und andere in NRW eingetragene Einzelunternehmen, versuchen mit innovativen Ideen, großer Leidenschaft und geringen finanziellen Ressourcen in NRW lebende Künstler*innen aufzubauen und zu unterstützen.

Im Modul 1, der Anschubfinanzierung können bis zu 10.000 € brutto für ein Starter- oder Aufbau-Paket beantragt werden, die z.B. für strukturelle Kosten, rechtliche Beratung, Coaching, Nachhaltigkeitskonzepte, Personalkosten und Marketing eingesetzt werden können.

Das Modul 2 fördert die Zusammenarbeit von Business-Partner*innen in und mit NRW und möchte bereits in NRW ansässige Unternehmen motivieren, mit Newcomer*innen und erfolgsversprechenden Acts aus NRW zu arbeiten. Es können bis zu 5.000 € für eine Maßnahme beantragt werden.

Dieses Modul richtet sich auch an Booking-Agenturen, Labels, Verlage oder Managements, die bereits Fuß gefasst haben und in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Sie können sich zur Antragstellung mit einer Band aus NRW und einem dritten Partner, wie z.B. einer PR-Agentur, einem Verlag oder einem Label (auch von außerhalb NRW), zusammentun, um eine bestimmte innovative Maßnahme (wie z.B. eine Marketing-Strategie für eine Release-Tour oder eine Medien-übergreifende Strategie für ein Album-Release) gemeinsam umzusetzen.

Es handelt sich bei beiden Modulen um eine Anteilsfinanzierung, bei der ein Eigenanteil von mind. 10 % zu erbringen ist. Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Fachjury aus Branchenvertreter*innen.

Die Antragsphase läuft vom 4.08.-31.08.2023

Das Antragsformular ist digital an foerderung@popnrw.de sowie im Original unterschrieben per Post an den Landesmusikrat NRW/ Projekt popNRW, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf, einzureichen.

Die Vorhaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.

Diese Module und popNRW werden vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert.

Alle weiteren Informationen und die Antragsunterlagen findet ihr hier zum Download und auf der Webseite des Landesmusikrat NRW (www.lmr-nrw.de) :